Interessant. Beim Humanistischen Pressedienst heißt es, sofern eine Betriebsstätte „gottesdienstlichen Zwecken gewidmet“ ist, nachzulesen in Artikel 5 des Rundfunkbeitragstaatsvertrags, sind keine Abgaben an den GEZ-Nachfolger zu entrichten.
Pasta Fari 66 stellt in seinem Beitrag ein Konzept zur Umsetzung dieses so genial wie einfachen Plans und weitere Tipps zur Verfügung: Links zum Abmeldeformular für die Rundfunkabgabe oder die Aufzeichnung einer Radiosendung mit einschlägiger Weihe des Senders durch einen ordinierten Priester des Fliegenden Spaghettimonsters.
Ja, LESEN !
Das ist echt geil ;-). Sollte man wirklich versuchen durchzuziehen.
AntwortenLöschenHat das schon mal jemand probiert?
AntwortenLöschenErfahrungen?
Nicht dass ich wüsste. Aber ich bin auch brennend interessiert, das zu erfahren...
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