Samstag, 2. Februar 2013

Spaghettimonster vs. Rundfunkbeitrag

Interessant. Beim Humanistischen Pressedienst heißt es, sofern eine Betriebsstätte „gottesdienstlichen Zwecken gewidmet“ ist, nachzulesen in Artikel 5 des Rundfunkbeitragstaatsvertrags, sind keine Abgaben an den GEZ-Nachfolger zu entrichten.

Pasta Fari 66 stellt in seinem Beitrag ein Konzept zur Umsetzung dieses so genial wie einfachen Plans und weitere Tipps zur Verfügung: Links zum Abmeldeformular für die Rundfunkabgabe oder die Aufzeichnung einer Radiosendung mit einschlägiger Weihe des Senders durch einen ordinierten Priester des Fliegenden Spaghettimonsters.

 Ja, LESEN !

3 Kommentare:

  1. Das ist echt geil ;-). Sollte man wirklich versuchen durchzuziehen.

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  2. Hat das schon mal jemand probiert?
    Erfahrungen?

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  3. Nicht dass ich wüsste. Aber ich bin auch brennend interessiert, das zu erfahren...

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Vielen Dank für deinen Kommentar.
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