Donnerstag, 2. August 2012

"Störerhaftung"

zum thema abmahnwesen im internet: die sogenannte "störerhaftung" besagt, dass der inhaber eines internetanschlusses abgemahnt und zur kasse gebeten werden kann, wenn er den zugang zu selbigem nicht ausreichend "gesichert" hat. er ist also dann kein rechtsverletzer, sondern ein "störer"...


dies betrifft sowohl den ungeschützten zugang zum eigenen wlan-netz, als auch, wie nun das landgericht münchen argumentiert, den rechnerzugang für familienmitglieder OHNE adminrechte. jawohl, die sind doch tatsächliche der ansicht, dass man ohne adminrechte nicht in der lage sei, urheberrechtsgeschützte dateien aus dem internet herunterzuladen. meine güte, die haben doch berater, oder etwa nicht? wieso sagt denen nicht jemand, dass das alles quatsch ist, und dass man gar nix installieren muss um illegal dateien zu saugen? nein, da werden lieber gleich unschuldige mitbestraft - da könnte ich kotzen.



und alles auf kosten der steuerzahler pffffft
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2 Kommentare:

  1. Na dann, ich sag nur: Herzlich willkommen in Deutschland. Irgendwann sind wir so weit, dass du eingeknastet wirst, wenn du nur mal mit dem falschen Nasenloch Luft holst.

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  2. schlimm ist das, ja. und so was von scheuklappenmäßig. verhandelt wurde nur der EINE fall vor gericht. die haben sich also gar nicht erst informiert, dass man auch mit vergabe von accounts ohne admin-rechte gar nicht verhindern kann, dass jemand sich illegal dateien runterlädt. hauptsache man kann jemanden BESTRAFEN... am besten gleich ALLE

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Vielen Dank für deinen Kommentar.
vybzbild