Eine im März 2013 veröffentliche Doktorarbeit einer Mitarbeiterin der Finanzabteilung des NDR kommt zu dem Ergebnis, dass die neue Rundfunkgebühr "gleichheitswidrig" ist und der monatlich erhobene Beitrag eigentlich rechtlich als Steuer eingeordnet werden müsste. (Genau das ist jedoch laut Grundgesetz ausdrücklich NICHT vorgesehen bei der Rundfunkabgabe) Quelle: www.welt.de, Staatsrechtler Christoph Degenhart
Die Doktorandin kommt noch zu weiteren spektakulären Schlüssen, z. B. sollte ARD und ZDF das Senden von Werbung untersagt werden, da sich das Angebot der öffentlich-rechtlichen zurzeit kaum von dem Angebot privater Sender unterscheide.
Quelle: www.heise.de
Ich bin genau derselben Meinung. Bin gespannt, ob sich da nun endlich was tut. Diese Abzocke muss endlich gestoppt werden.
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