Samstag, 26. Januar 2013

Rundfunkbeitrag rechtswidrig

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat die neue Rundfunkabgabe geprüft und für verfassungswidrig befunden. So heißt es in dem Gutachten weiter: "Der Beitrag sei eine Abgabe auf "Raumeinheiten" und damit eine Steuer. Zudem sei er unvereinbar mit dem Gleichheitsbot...."

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Zuvor waren Wirtschaftsunternehmen und Verbände bereits gegen die Neuregelung Sturm gelaufen. Die Rossmann-Kette hat Anzeige erstattet.

5 Kommentare:

  1. Lustigerweise hört man davon so rein garnix bei den ööffentlicg rächtlichen :-).

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  2. Na, der Göttin sei Dank tut sich was. Jetzt müssen wir nur hoffen, dass nicht wieder nur Unternehmen entlastet werden.
    Viele Grüße
    Nicola

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  3. "Gebühr auf Raumeinheiten = Steuer" dürfte auch die Privathaushalte betreffen, so wie ich es sehe.

    Klar, dass darüber nix in den Medien berichtet wird. Ich kann mir gut vorstellen, dass schon längst Klagen eingereicht wurden. Aber wie kriegt man Informationen darüber?

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  4. finde ich total interessant, was sich da so tut, danke für den Beitag!!! hier vllt ein interessanter link dazu...
    http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/prostet-gegen-rundfunkbeitrag-klagen-anstatt-zahlen/7568894.html

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  5. Im Forum von http://fernsehkritik.tv gibt eine Rubrik, nennt sich "Dafür zahl' ich nicht". Da laufen ständig Postings zum Thema GEZ auf. Einfach mal stöbern.

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Vielen Dank für deinen Kommentar.
vybzbild